Weg zum Führerausweis

NOTHELFERKURS
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Der Besuch des Nothelferkurses ist bereits vor dem 17. Geburtstag möglich.

LERNFAHRAUSWEIS BESTELLEN
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Das Formular ist bei der Gemeindekanzlei erhältlich oder kannst du hier herunterladen. Formular ausfüllen, Augentest beim Optiker machen lassen und Formular bei der Gemeinde abgeben.

ANMELDUNG ZUR THEORIEPRÜFUNG
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Das Strassenverkehrsamt schickt dir einen Anmeldetalon, damit du dich für die Theorieprüfung anmelden kannst. Die Theorieprüfung kannst du frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag absolvieren.

ERHALT DES LERNFAHRAUSWEISES
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Nach bestandener Theorieprüfung erhälst du den Lernfahrausweis.

VERKEHRSKUNDEUNTERRICHT (VKU)
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Besuch des Verkehrskundeunterrichts (VKU).

PRAKTISCHES AUTOFAHREN
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Fahrten mit dem Fahrlehrer (natürlich bei der Fahrschule Walter) oder einer Begleitperson

PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG
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Die Prüfung erfolgt nach Anmeldung beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau. Die Anmeldung kann über Internet unter Verwendung des PIN Codes und der PID erfolgen. Die Daten bekommst du vom Strassenverkehrsamt zugeschickt.

WAB-Kurs
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Die Details dazu findest du unter WAB-Kurs.

GESUCHSFORMULAR
BASISTHEORIE

Information: Voraussetzung

Basistheorie nötig: Ja befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden

Gültigkeit: 2 Jahre

Sprachen: Deutsch / Italienisch / Französisch

Prüfungsorte: Aarau

Gebühr: Fr. 30.–

Quelle: https://www.ag.ch

LERNFAHRAUSWEIS

Information: Voraussetzungen

Voraussetzung für Erteilung: Bestandene Basistheorie oder Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich (Führerausweis Kategorie B seit 3 Jahren, Mindestalter 23, und nicht im Besitz des Führerausweises auf Probe), die Handbremse muss für die Begleitperson leicht erreichbar sein.
“L”-Schild erforderlich

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Verlängerung Lernfahrausweis: Nicht zulässig

Gebühr: Fr. 50.–

Quelle: https://www.ag.ch

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Information: Voraussetzungen

Praktische Prüfung: Ja

Verkehrskunde: Ja, nicht älter als 2 Jahre befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden

Erforderliche Ausweise: Gültiger Lernfahrausweis Kategorie B und Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges

Prüfungsfahrzeug: Ein leichter Motorwagen, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht

Dauer der Prüfung: 60 Minuten

Prüfungsorte: Schafisheim / Wettingen / Rheinfelden

Prüfungswiederholung: 2. praktische Prüfung nach Verfügbarkeit, 3. praktische Prüfung nur mit einer Ausbildungsbestätigung des Fahrlehrers, 4. praktische Prüfung nur nach positivem Eignungstest

Gebühr: Fr. 125.–

Quelle: https://www.ag.ch

FÜHRERAUSWEIS

Ausweis: Kategorie B

Berechtigungen: Unterkategorie B1 Spezialkategorien F, G, M. Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg dürfen mitgeführt werden. Schwerere Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.

Gebühr: Führerausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.–, Eintrag in bestehenden Ausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.–, Ersatz des blauen Führerausweises Fr. 35.–

Quelle: https://www.ag.ch

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