Der Besuch des Nothelferkurses ist bereits vor dem 17. Geburtstag möglich.
Das Formular ist bei der Gemeindekanzlei erhältlich oder kannst du hier herunterladen. Formular ausfüllen, Augentest beim Optiker machen lassen und Formular bei der Gemeinde abgeben.
Das Strassenverkehrsamt schickt dir einen Anmeldetalon, damit du dich für die Theorieprüfung anmelden kannst. Die Theorieprüfung kannst du frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag absolvieren.
Nach bestandener Theorieprüfung erhälst du den Lernfahrausweis.
Besuch des Verkehrskundeunterrichts (VKU).
Fahrten mit dem Fahrlehrer (natürlich bei der Fahrschule Walter) oder einer Begleitperson
Die Prüfung erfolgt nach Anmeldung beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau. Die Anmeldung kann über Internet unter Verwendung des PIN Codes und der PID erfolgen. Die Daten bekommst du vom Strassenverkehrsamt zugeschickt.
Die Details dazu findest du unter WAB-Kurs.
Information: Voraussetzung
Basistheorie nötig: Ja befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden
Gültigkeit: 2 Jahre
Sprachen: Deutsch / Italienisch / Französisch
Prüfungsorte: Aarau
Gebühr: Fr. 30.–
Quelle: https://www.ag.ch
Information: Voraussetzungen
Voraussetzung für Erteilung: Bestandene Basistheorie oder Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich (Führerausweis Kategorie B seit 3 Jahren, Mindestalter 23, und nicht im Besitz des Führerausweises auf Probe), die Handbremse muss für die Begleitperson leicht erreichbar sein.
“L”-Schild erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Verlängerung Lernfahrausweis: Nicht zulässig
Gebühr: Fr. 50.–
Quelle: https://www.ag.ch
Information: Voraussetzungen
Praktische Prüfung: Ja
Verkehrskunde: Ja, nicht älter als 2 Jahre befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden
Erforderliche Ausweise: Gültiger Lernfahrausweis Kategorie B und Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
Prüfungsfahrzeug: Ein leichter Motorwagen, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht
Dauer der Prüfung: 60 Minuten
Prüfungsorte: Schafisheim / Wettingen / Rheinfelden
Prüfungswiederholung: 2. praktische Prüfung nach Verfügbarkeit, 3. praktische Prüfung nur mit einer Ausbildungsbestätigung des Fahrlehrers, 4. praktische Prüfung nur nach positivem Eignungstest
Gebühr: Fr. 125.–
Quelle: https://www.ag.ch
Ausweis: Kategorie B
Berechtigungen: Unterkategorie B1 Spezialkategorien F, G, M. Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg dürfen mitgeführt werden. Schwerere Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.
Gebühr: Führerausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.–, Eintrag in bestehenden Ausweis im Kreditkartenformat Fr. 35.–, Ersatz des blauen Führerausweises Fr. 35.–
Quelle: https://www.ag.ch
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